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— | de:advance_health_care_directive [2017-11-21 21:47] – angelegt admin | ||
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+ | === Patientenverfügung für Gäste in D-A-CH === | ||
+ | Liebe Leser, | ||
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+ | ein medizinischer Notfall in Deutschland machte mir die Notwendigkeit einer Patientenverfügung für ausländische Gäste, die Deutschland, | ||
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+ | Die rechtliche Situation ist, grob skizziert, in Deutschland so: | ||
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+ | Wenn man über 18 Jahre alt ist, ist man ganz allein für seine medizinische Betreuung verantwortlich. | ||
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+ | Wenn ein Gast (bzw. ein Student, ein sich in Deutschland niederlassender Geschäftsmann) nun nicht mehr selbst über seine medizinische Behandlung entscheiden kann (z.B. nach einem schweren Verkehrsunfall), | ||
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+ | Die einfache Lösung ist eine Patientenverfügung, | ||
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+ | Der Vertreter (die Eltern) können mit der Patientenverfügung und einem Fax vom deutschen Krankenhaus sofort an der Botschaft (im Herkunftsland) ein nationales Visum (kein Schengen-Visum!) erhalten. Ich habe mit den Botschaftern von Deutschland, | ||
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+ | Das SOS Card-Team hat zweisprachige Vorlagen (z.B. Deutsch + Englisch) einer Patientenverfügung vorbereitet, | ||
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+ | Auch, wenn die Wahrscheinlichkeit, | ||
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+ | * Jeder Reisende muß eine eigene Patientenverfügung haben. | ||
+ | * | ||
+ | * Es ist kein Rechtsanwalt, | ||
+ | * Das Original verbleibt am besten beim benannten Vertreter (also ggf. im Heimatland). So ist es sofort zur Hand. | ||
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+ | Ihr | ||
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+ | Gunnar Lindenblatt |