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The SOS Card Project

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für Gäste in D-A-CH

Die gesetzlichen Regelungen zum Betreuungsrecht wurden zum 1.1.2023 überarbeitet. Die unten beschriebene Situation insbesondere für (1) Ausländer und (2) unverheiratete (bzw. verheiratete, jedoch getrennt lebende) hat sich jedoch nicht verbessert.

Liebe Leser,

ein medizinischer Notfall in Deutschland machte mir die Notwendigkeit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für ausländische Gäste, die Deutschland, Österreich oder die Schweiz besuchen, bewußt.

Die rechtliche Situation ist, grob skizziert, in Deutschland so:

Wenn man über 18 Jahre alt ist, ist man ganz allein für seine medizinische Betreuung verantwortlich.

Wenn ein Gast (bzw. ein Student, ein sich in Deutschland niederlassender Geschäftsmann) nun nicht mehr selbst über seine medizinische Behandlung entscheiden kann (z.B. nach einem schweren Verkehrsunfall), so entscheidet das Gericht über einen gesetzlich bestellten Vertreter. Dieser ist dann („im schlimmsten Fall“) irgendein Rechtsanwalt vor Ort – der den Gast (Studenten/Geschäftsmann) nicht kennt, dessen Sprache nicht spricht und so auch keine Verbindung zu der Familie im Heimatland herstellen kann.

Die einfache Lösung ist eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, in welcher der Reisende (Student, Geschäftsmann…) festlegt, daß z.B. die Eltern die Vertretung übernehmen sollen. Bis zu deren Eintreffen kann ein weiterer Vertreter benannt werden, z.B. ein guter Freund oder der Pastor der Kirchengemeinde.

Der Vertreter (die Eltern) können mit der Patientenverfügung und einem Fax vom deutschen Krankenhaus sofort an der Botschaft (im Herkunftsland) ein nationales Visum (kein Schengen-Visum!) erhalten. Ich habe mit den Botschaftern von Deutschland, Österreich und der Schweiz in Peking gesprochen; sie alle sagten eine sofortige Ausstellung zu. Die Ausstellung eines sonst erforderlichen Schengen-Besuchsvisums dauert ca. 3 Monate und setzt eine Einladung aus Europa voraus. (Wer soll die schicken? Befreundete, in Deutschland lebende Ausländer mit Aufenthaltstitel können keine Einladung aussprechen.)

Das SOS Card-Team hat zweisprachige Vorlagen (z.B. Deutsch + Englisch) einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorbereitet, welche ausgefüllt und unterzeichnet werden sollten vor der Abreise nach Europa.

Auch, wenn die Wahrscheinlichkeit, daß eine Patientenverfügung zum Einsatz kommt, (zum Glück) sehr klein ist, so kann sie Ärger und zusätzliche Schmerzen verhindern, und ist deswegen unbedingt empfehlenswert!

  • Jeder Reisende muß eine eigene Patientenverfügung haben.
  • Reisende Ehepaare müssen wechselseitig eine Patientenverfügung machen.
  • Es ist kein Rechtsanwalt, kein Notar, keine kostenpflichtige Registrierung notwendig.
  • Das Original verbleibt am besten beim benannten Vertreter (also ggf. im Heimatland). So ist es sofort zur Hand.

Ihr

Gunnar Lindenblatt